Inhaltsverzeichnis
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§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
Erdem Dagdelen
Duccastraße 7
63739 Aschaffenburg
Telefon: 0911 130 559 42
Mobil: 0176 626 85 264
E-Mail: info@nuernberger-handwerker.de
USt.-ID: DE95321038749
Steuernummer: 204/210/10251
Betriebsnummer Handwerkskammer: 2025210
Betriebsnummer Arbeitsamt: 84603179
und unseren Kunden (im Folgenden geschlechtsneutral „Besteller“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt.
1.2 Die AGBs gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
1.3 Der Besteller erkennt die AGB mit der Bestellung der Ware oder spätestens mit der Entgegennahme der Ware an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden widersprochen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4 Unsere AGBs gelten für alle gegenwärtigen, sowie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, soweit es sich um ähnliche Vertragsverhältnisse und Rechtsgeschäfte handelt und sollten vorsorglich in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen:
- indem wir dem Besteller eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermitteln, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller maßgeblich ist, oder
- indem wir dem Besteller die bestellte Ware liefern, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Besteller maßgeblich ist, oder
- indem wir den Besteller nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordern.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Besteller zu laufen und endet mit dem Ablauf von zwei Wochen, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.2 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
§ 3 Überlassene Unterlagen
3.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen vom Besteller Dritten nicht zugänglich gemacht oder für andere Zwecke als die vertraglich vereinbarten verwendet werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Der Verkäufer behält sich alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an diesen Unterlagen vor. Der Besteller hat die Unterlagen auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich zurückzusenden oder zu vernichten.
§ 4 Widerrufsrecht
4.1 Der Besteller hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Besteller oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Besteller uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. postalischer Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Besteller die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind miteinbegriffen, sofern diese nicht explizit als Zusatzposten aufgelistet wurden.
5.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto, welches dem Besteller mitgeteilt wurde, zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
5.3 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
5.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Liefer- und Versandbedingungen
7.1 Bieten wir den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des von uns angegebenen Liefergebietes an die des Bestellers angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Bestellers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
7.2 Bieten wir die Ware zur Abholung an, so kann der Besteller die bestellte Ware innerhalb der von uns angegebenen Geschäftszeiten unter der von uns angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
7.3 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
7.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten und die Zustellung der Ware scheitert, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Besteller sein Widerrufsrecht wirksam ausübt.
Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Besteller die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
7.5 Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
7.6 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 8 Gefahrübergang bei Versendung
8.1 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware, mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks, auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Auch sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
9.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese insbesondere auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: Dies ist nur zulässig bei dem Verkauf von hochwertigen Gütern). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese rechtzeitig und auf eigene Kosten auszuführen.
9.3 Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
9.4 Der Besteller hat das Recht die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache nach Verarbeitung oder ohne Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt, werden wir jedoch die Forderung nicht einziehen. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
9.5 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall behält der Besteller das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Das Gleiche gilt für den Fall der Vermischung. Wenn die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
9.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 10 Mängelhaftung (Gewährleistung und Rückgriffansprüche)
10.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.2 Die Frist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung der gelieferten Ware an unseren Besteller (Hinweis: Bei Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist und damit die Rechte und Ansprüche wegen Mängel vollständig ausgeschlossen werden). Die oben genannten Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt. Bevor die Ware zurückgesendet wird, muss unsere Zustimmung eingeholt werden.
10.3 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zu Restpostenware: Unter Restpostenware werden Waren verstanden, die aus Überproduktion, Lagerauflösung oder Sortimentswechsel stammen und daher zu einem reduzierten Preis angeboten werden.
Die Restpostenware kann von der Abbildung oder Beschreibung abweichen und geringfügige optische oder funktionale Mängel aufweisen. Diese stellen keine Reklamationsgründe dar.
Die Restpostenware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Rücknahme erfolgt nur bei einer Falschlieferung.
Für die Restpostenware gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Lieferung.
10.4 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
10.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
10.6 Es besteht kein Anspruch auf Mängelhaftung bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, geringfügigen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, Schäden durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder besondere äußere Einflüsse, die nicht im Vertrag vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
10.7 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
10.8 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur, wenn der Besteller mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen über Mängelhaftungsansprüche getroffen hat, die über die gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
10.9 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
10.10 Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
§ 11 Mediationsklausel
11.1 Die Parteien verpflichten sich, bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst ein Mediationsverfahren bei der Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte nach den Regeln der IHK Stade durchzuführen.
11.2 Die Parteien werden sich bemühen, innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Mediation einen gemeinsamen Mediator zu benennen. Sollte dies nicht gelingen, wird der Mediator von der IHK Stade bestimmt.
11.3 Das Mediationsverfahren soll spätestens drei Monate nach seiner Einleitung abgeschlossen sein. Erst nach Scheitern des Mediationsverfahrens können die Parteien andere Rechtsbehelfe ergreifen.
§ 12 Sonstiges
12.1 Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Unser Geschäftssitz ist der Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, es sei denn, die Auftragsbestätigung gibt etwas anderes an.
12.3 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, müssen schriftlich in diesem Vertrag festgehalten werden.
12.4 Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sind oder ungültig werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der ungültigen Bestimmung eine gesetzlich zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt oder die Lücke ausfüllt.
§ 13 Anhang
Obwohl die Klauselverbote gemäß §§ 308, 309 BGB gemäß § 310 Abs. 1 BGB nicht auf AGBs anwendbar sind, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwendet werden, ist es nicht automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie denjenigen in den §§ 308, 309 BGB gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle gemäß §§ 305 ff. BGB standhält. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, wird eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel angenommen, wenn die Klausel nicht mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung vereinbar ist, von der abgewichen wird. Die Rechtsprechung hat gezeigt, dass die Klauselverbotskataloge gemäß §§ 308, 309 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen, da sie über die Auslegung des § 307 BGB angewendet werden können.
Die Klauselverbote gemäß § 308 BGB können in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragen werden, da sie die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigen. Bei den Verboten gemäß § 309 BGB ist jedoch keine pauschale Lösung möglich. Ein Verstoß gegen § 309 BGB ist jedoch auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Es wird empfohlen, eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen durchführen zu lassen, bevor die AGBs verwendet werden.
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